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LEITFADEN INFORMATIONEN

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In Übereinstimmung mit Artikel 35 des im Mai erlassenen Grundbuchgesetzes Nr. 2644 und dem Gesetz Nr. 6302 wurde die Praxis der Suche nach Gegenseitigkeit bei der Verwirklichung realer Personen ausländischer Staatsangehörigkeit in unserem Land aufgegeben. In unserem Land können Immobilien und eingeschränkte dingliche Rechte Ihres Landes bei Ihrer türkischen Botschaft oder Ihrem türkischen Konsulat in Ihrem Land oder Sie können Informationen von Vertretern in der Türkei erhalten, ob dies möglich ist. Ausländische reale Personen sollten die folgenden Punkte beachten, um beim Kauf von Immobilien in unserem Land keine Schäden zu erleiden:

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OFFIZIELLER VERTRAG

2. Offizielle Vereinbarung der Verträge:

Nach den geltenden Rechtsvorschriften in der Türkei müssen unbewegliche, notwendigerweise formelle Verträge über die Übertragung von unbeweglichem Vermögen im Grundbuchamt abgeschlossen werden. Es ist auch möglich, vor dem offiziellen Verkauf vor einem Notar einen „Kaufvertrag“ zu unterzeichnen.

Der Erwerb des Eigentums an der Immobilie, deren Kaufvertrag offiziell abgeschlossen wurde, ist mit der Registrierung im Grundbuch möglich.

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WICHTIGE INFORMATIONEN

3. Gesetzliche Beschränkungen für den unbeweglichen Erwerb von Ausländern:

A. Die Ausländer können, sofern sie die gesetzlichen Beschränkungen einhalten, als Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Türkei Immobilien erwerben. Allerdings, wenn auch in verschiedenen Städten, kann es nicht überschreiten, eine Gesamtfläche von 30 Hektar Immobilien kann eine ausländische Person in der Türkei kaufen.

B. Es ist auch erforderlich, die Erlaubnis der Militärbehörden in der Region einzuholen, bevor Ausländer Immobilien kaufen. Es ist wichtig, dieses Problem vor der Zahlung zu klären, da es nicht möglich ist, an Ausländer zu verkaufen, wenn sich die Immobilie innerhalb der Sicherheitszone befindet.

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PRAKTISCHE INFORMATION

4. Praktische Informationen:

A. Bei Anträgen an die zuständigen Grundbuchämter für den Erwerb von Immobilien von Ausländern:

- Ausweispapiere oder Pässe,

- Aufenthaltsgenehmigungen, die von den zuständigen Polizeibehörden von Ausländern ausgestellt wurden, deren Immobilien einer Aufenthaltserlaubnis unterliegen;

-Wenn sie Transaktionen auf der Grundlage ihrer Vollmacht durchführen, die Originalkopie der Vollmacht zusammen mit ihren Übersetzungen.

oder eine beglaubigte Kopie dabei haben.

B. Vor Abschluss von Kaufverträgen sollten Fragen wie die Frage, ob die Immobilie mit eingeschränkten realen Rechten registriert ist, ob eine Hypothek oder ein Hindernis für ihren Verkauf besteht, beim zuständigen Grundbuchamt geprüft werden.

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